Familiennachzüge ohne Nachweis einer Befähigung für die Sicherung des Lebensunterhalts und Anerkennung arrangierter Ehen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle, bei denen von der Regel, dass in Deutschland befindliche Ausländer ihre Befähigung nachweisen müssen, für die Sicherung des Lebensunterhalts eines Familienmitglieds, das nach Deutschland nachziehen will, aufkommen zu können, abgesehen wurde, d. h. ein entsprechendes Visum erteilt wurde, und wenn ja, bitte die Anzahl für die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 für die Länder Afghanistan, Irak, Pakistan, Syrien und die Türkei angeben (www.auswaertiges-amt.de/blob/207816/ 86bc1cf8d085561fed2c213ae8607115/visumhandbuch-data.pdf, S. 287; www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html, § 29 Abs. 2 AufenthG)? <br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die nach meiner Kenntnis von einem verantwortlichen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts vertretene Position, dass arrangierte Ehen in vielen Teilen der Welt Normalität seien und von den deutschen Visastellen berücksichtigt werden "müssen" (bitte begründen, auch in Abgrenzung zu den in vielen Teilen der Welt zur Normalität gehörenden Mehr- und Kinderehen)? <br /> <br /> Wie viele arrangierte Ehen (private Stellvertreterverträge statt der in Deutschland verpflichtenden standesamtlichen Eheschließung), die als Familiennachzug deklariert wurden und zur Einreise nach Deutschland führten, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 für die Länder Afghanistan, Irak, Marokko, Syrien und die Türkei angeben; www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/zwangsheirat/wortprot.pdf, S. 17)?