Familiennachzug von Ausländern mit subsidiärem Schutzstatus im Jahr 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen konnten im Rahmen der Härtefallregelung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Jahr 2017 zu Ausländerinnen und Ausländern nachziehen (Familiennachzug), denen ein subsidiärer Schutzstatus zuerkannt wurde, und aus welchen Herkunftsländern kommen die Personen?