Falsche Lärmberechnung an Bundesfernstraßen
Zugrundelegung eines LKW-Anteils ab 3,5 t statt ab 2,8 t bei den Lärmberechnungen des Bundesverkehrsministeriums im Widerspruch zur Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Maßnahmen zur Behebung dieses Berechnungsfehlers<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)