Fälle von Samenzellenauswahl nach § 3 Embryonenschutzgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen entsprechend § 3 Satz 2 des Embryonenschutzgesetzes eine Samenzelle mit dem Ziel der Geschlechtswahl ausgewählt wurde, um „das Kind vor der Erkrankung an einer Muskeldystrophie vom Typ Duchenne oder einer ähnlich schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbrankheit zu bewahren“, und falls der Bundesregierung diese Zahlen nicht vorliegen, ist der Bundesregierung bekannt, welche Krankheiten die nach Landesrecht zuständigen Stellen als „schwerwiegend“ bewertet haben (bitte um Auflistung nach Ländern und Krankheitsbildern)?