Fälle des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Freizügigkeitsgesetz/EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Fälle des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Absatz 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU (Täuschung) wurden nach Auskünften des Ausländerzentralregisters oder anderer Quellen bislang festgestellt (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und Zahlen zu rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen nennen), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen im Hinblick auf die aktuelle Debatte um einen angeblichen Missbrauch der Freizügigkeit durch Vortäuschung falscher Tatsachen (bitte ausführen)?