Fall der Reinjektion von Flowback aus der Öl- und Gasförderung als Ausnahmetatbestand der Wasserrahmenrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Position der Europäischen Kommission, dass die Reinjektion von Flowback aus der Öl- und Gasförderung, bei welcher auch Chemikalien im Rahmen des so genannten Fracking-Verfahrens eingesetzt wurden, nicht unter den Ausnahmetatbestand des Artikels 11 Absatz 3 Buchstabe j der Wasserrahmenrichtlinie fällt (siehe S. 6 der Dokumentation der Technical Working Group on environmental aspects of unconventional fossil fuels, in particular shale gas (E02671): http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=5433&no=1) und damit auch in Deutschland nicht genehmigungsfähig wäre, und wenn nein, warum nicht?