Faires Nachversicherungsangebot zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West
Lücken bei der Überführung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht: Schaffung der Möglichkeit einer nachträglichen freiwilligen Versicherung in ausgewählten Beschäftigungsbereichen, gruppenspezifische Einzelregelungen