Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV)
Generelle Verpflichtung zur Abgabe einer Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern bei innergemeinschaftlichen Leiferungen neuer Fahrzeuge, sofern der Abnehmer keine Umsatzsteuer- Idenitfikationsnummer eines anderen Mitgliedstaates der EU verwendet