Fahrzeitverkürzung auf der Gäubahn
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb behauptet die Bundesregierung, die Fahrzeitverkürzung auf der Gäubahn um 11 Minuten beziehe sich nicht auf den dritten Zielfahrplan für den Deutschlandtakt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27107, Frage 6 und Aussage vom Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Bilger in seiner Pressekonferenz am 5. März 2021), obwohl der dritte Zielfahrplan dies eben doch vorsieht (Abfahrt in Stuttgart zur Minute 41 und Ankunft in Singen zur Minute 26 der übernächsten Stunde ergibt eine Fahrzeit von 105 Minuten gegenüber einer Fahrzeit von heute von 116 Minuten; Differenz ergibt eine zur Anschlusssicherung erforderliche Reisezeitverkürzung von 11 Minuten), und trifft es zu, dass sich mit der Methodik zur Berechnung des volkswirtschaftlichen Nutzens von Bedarfsplanprojekten die Reisezeitgewinne, die sich durch Entfall von Halten in Böblingen und Singen (Hohentwiel) ergeben, der rechnerische Nutzen des Projektes erhöht (www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/singen/schrille-toene-um-die-gaeubahn-nach-neuem-gutachten; art372458,10753176)?