Fachkräftezuwanderung nach Deutschland
Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 bis 21 AufenthG) für die Ausübung einer qualifizierten bzw. unqualifizierten Beschäftigung, für Hochqualifizierte (Blaue Karte EU) und Selbstständige sowie zur Arbeitssuche: Neueinreisen, vorhergehendes Studium oder Ausbildung in Deutschland, zuvor im Besitz eines anderen Aufenthaltstitels (Statuswechsler); tatsächliche Aufenthaltsdauer<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)