Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Gezielte und an den Bedarfen des Wirtschaftsstandorts Deutschland orientierte Steuerung der Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten: transparente Regelung des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung sowie zum Zweck der Erwerbstätigkeit, einheitlicher Fachkräftebegriff, Verzicht auf Engpassbetrachtung und Vorrangprüfung bei Vorliegen anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag, Möglichkeit befristeten Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche für alle Fachkräfte, erweiterte Möglichkeiten des Aufenthalts zur Vervollständigung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Einführung eines Fachkräftemonitorings, beschleunigtes Fachkräfteverfahren, effizientere und transparentere Verwaltungsverfahren;<br /> Neufassung der Abschnitte 3 und 4 sowie Einfügung §§ 4a und 81a und Änderung weiterer §§ Aufenthaltsgesetz, Anpassung der Beschäftigungsverordnung, Änderung und Einfügung versch. §§ in 30 Gesetzen und 22 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung