Exzesse bei Managergehältern verhindern
<span>Vorlage gesetzlicher Regelungen: Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Manager-Abfindungen und -Gehälter, Ausweitung der persönlichen Haftung für Falschinformationen gegenüber geschädigten Anlegern, bessere Kontrolle durch Aufsichtsräte und Aktionärsversammlungen; stärkere Verbindlichkeit des deutschen Corporate-Governance-Kodex, Vorlage eines Berichts zur Umsetzung Anfang 2011</span>