Externe Beratung bei der Neugestaltung der Homepage des BMJ und Vergütung der Beraterleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurde für die Neugestaltung der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) nicht auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMJ zurückgegriffen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 45, Plenarprotokoll 17/157)?<br /> <br /> Welche Leistungen wurden im Rahmen des Beratervertrags zur Unterstützung der politischen Planung und strategischen Ausrichtung des BMJ erbracht?<br /> <br /> Warum konnten diese Leistungen nicht durch vorhandenes Personal im BMJ erbracht werden?<br /> <br /> Welche Vergütung wurde für die Beraterleistung gezahlt, und welche Stundensätze wurden bei der Vergütung zugrunde gelegt?