Externe Beratung bei der Erarbeitung des Entwurfs zum Lebensversicherungsreformgesetz
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Haben die Bundesregierung oder die zuständigen Bundesministerien im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) Expertisen oder sonstige Beratungsleistungen oder Zuarbeiten von Externen in Anspruch genommen oder diese beauftragt, und wenn ja, von wem?</p>