Exportverbot von Rindern in außereuropäische Länder durch Landkreise in Schleswig-Holstein
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Exportverbot von Rindern in 14 Länder außerhalb der Europäischen Union durch zwei Landkreise in Schleswig-Holstein (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/tierschutz-kreise-in-schleswig-holstein-verbieten-rinder-exporte-a-1253518.html), und woran scheitert bislang ein bundesweit geltendes Exportverbot in diese 14 Länder entsprechend dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. April 2015 (C-424/13)?