Exportkreditgarantien für die Ölförderung der Wintershall Dea GmbH in Libyen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien für die Ölförderung der Wintershall Dea GmbH in Libyen übernommen, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die durch die Exportkreditgarantie gedeckten Geschäfte von Wintershall Dea GmbH mit den im Artikel 3 der Verordnung (EU) 2016/44 aufgeführten Sanktionen vereinbar sind?