Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt seit dem 1. Januar 2022 die bisherige Regelung weiter, wonach grundsätzlich keine Neuanträge für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien – mit Ausnahme von Genehmigungen, die sich auf Gemeinschaftsprogramme und europäische Kooperationen beziehen – genehmigt werden (dpa vom 2. Januar 2022), so dass zum Beispiel auch weiterhin Sammelausfuhrgenehmigungen für Teile für eine geplante Lieferung des Kampfjets "Eurofighter" an Saudi-Arabien aus Deutschland erteilt werden können (dpa vom 31. Dezember 2021), und in welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 Exportgenehmigungen (Einzel-, Reexport-, Sammelausfuhrgenehmigungen) für Rüstungsgüter mit dem Endverbleib in Saudi-Arabien erteilt (bitte entsprechend getrennt nach Grundform der Genehmigungsarten, der Rüstungsgüter unter Angabe des Datums der Erteilung und des Genehmigungswertes auflisten)?