Exporte und Überlassungen von Kriegswaffen
Überlassung von im Besitz deutscher Behörden oder Dienststellen befindlicher Kriegswaffen an Empfänger in Libyen sowie in weiteren Ländern, Rüstungsexportberichte der Bundesregierung, Genehmigungen gemäß Kriegswaffenkontrollgesetz oder Außenwirtschaftsgesetz, Einhaltung der „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, Re-Export- bzw. Exportgenehmigungen für Gewehre bzw. G36-Sturmgewehre, Bescheidung von Voranfragen, Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)