Exportbürgschaft für an Ägypten verkaufte U-Boote
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Deckt die für den Verkauf von U-Booten an Ägypten gewährte Exportbürgschaft der Bundesregierung eine etwaige Stornierung des Auftrages oder Zahlungsverzögerung aufgrund politischer Instabilität, eines Regierungswechsels, eines Militärputsches oder aufgrund eines Embargos der UN, der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland ab, und falls ja, ist die Abdeckung in diesem Fall vollständig oder nur in Teilen?