Export von in Spanien in Lizenz produzierten Leopard-Kampfpanzern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Umfasste die von der Bundesregierung in den 90er-Jahren genehmigte Lizenz für die Produktion von Leopard-Kampfpanzern durch Santa Barbara Sistemas in Spanien auch die Möglichkeit, dort produzierte Panzer an andere Staaten zu exportieren, und wenn ja, in welche Staaten durften bzw. dürfen im Prinzip aufgrund der damals erteilten Lizenz diese Panzer vorbehaltlich einer Genehmigung der Bundesregierung exportiert werden?<br /> <br /> Entfaltet die Genehmigung eines im Ausland in Lizenz und unter deutschen Genehmigungsvorbehalt produzierten Rüstungsguts in einen oder mehrere Drittstaaten eine präjudizierende Wirkung im Blick auf eine spätere gleichartige Anfrage des deutschen Herstellers, und wenn ja, in welchen Fällen folgte auf die positive Reaktion der Bundesregierung auf die Anfrage eines Lizenzherstellers in den Jahren 2000 bis 2010 auch eine positive Antwort auf eine gleichartige Voranfrage bzw. einen Antrag des deutschen Herstellers?