Export von abgebrannten Brennelementen ins Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht aus fachlicher Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Notwendigkeit, die hierzulande angefallenen und lagernden graphithaltigen abgebrannten Brennelementkugeln zur Konditionierung ins Ausland zu exportieren, um sie in einem hiesigen tiefengeologischen Endlager endlagern zu können oder nicht (bitte mit ausführlicher Begründung), und kann das BMUB bestätigen, dass es bei Exportgenehmigungen für hochradioaktive Abfälle weiterhin für die Prüfung des atomrechtlichen Erfordernisses der schadlosen Verwertung und die Fachaufsicht zuständig ist (bitte ausführlich darlegen; vgl. Pressemitteilung Nr. 190/10 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 6. Dezember 2010)?