Export unsachgemäß verpackten Sprengstoffs nach Südkorea und Gefahren für die Schiffsbesatzung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde neben dem Export von Patriot-Raketen auch der unzureichend verpackte Sprengstoff aus den Beständen der Bundeswehr durch eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie genehmigt (siehe Plenarprotokoll 17/151, Frage 15), und wenn ja, ist diese Ausfuhrgenehmigung nach Einschätzung der Bundesregierung kompatibel mit den Exportrichtlinien?<br /> <br /> Wer übernimmt für die Gefährdung der Schiffsbesatzung durch die unsachgemäße Verpackung des Sprengstoffes (siehe Plenarprotokoll 17/151, Frage 15) die Verantwortung, und inwiefern sind deutsche Behörden ihrer Kontrollpflicht nachgekommen?