Export der 280 ehemals deutschen Schützenpanzer sowjetischer Bauart von Tschechien an den Irak
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung hat über den Export der 280 ehemals deutschen Schützenpanzer sowjetischer Bauart von Tschechien an den Irak entschieden (bitte die Rechtsgrundlage benennen), über die der Blog Augen Geradeaus am 17. April 2015 berichtete (http://augengeradeaus.net/2015/04/berlin-billigt-lieferung-von-ex-nva-schuetzenpanzernan-irak), und wieso wurde der Vorgang nicht als sensibel genug für eine Befassung des Bundessicherheitsrates angesehen, obwohl die Panzer in eine Konfliktregion geliefert werden sollen und die Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung solche Exporte eigentlich missbilligen?