Explosion sowie Einsatz von minderwertigen Rohrleitungen bei der Baustelle des Atomkraftwerkes Mochovce 3 und 4
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen bestätigen, dass im Februar und im Mai 2020 jeweils eine im Herbst 2018 stattgefundene Explosion bei einem der Notstrom-Dieselgeneratoren (vgl. https://kurier.at/chronik/welt/akw-mochovce-video-zeigt-explosion-in-notstromaggregat/400766802 und www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2020/atom/explosion-im-atomkraftwerk-mochovce-3.html?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=Newsletter+-+05.03.2020_NiT_olA&utm_content=Mailing_7475958) und der wiederholte betrügerische Einsatz von Rohrleitungen minderwertiger Qualität (vgl. Meldung der tschechischen Atomaufsicht: www.ujd.gov.sk/ujd/www1.nsf/$All/66676A1170046E12C125855E003ABE9E) an der Baustelle des Atomkraftwerkes Mochovce 3 und 4 aufgedeckt wurden, und räumt das durch Notenwechsel vom 24. März 1993 für Deutschland und die Slowakei bilateral fortgeltend erklärte Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz der Bundesregierung das Recht ein, nach weiterführenden Informationen zu diesen und anderen Unregelmäßigkeiten beim Bau zu fragen?