Expertisen zur Überprüfung eines Umgangsmehrbedarfs von Alleinerziehenden im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im September 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Expertisen gibt die Bundesregierung derzeit in Auftrag, um die angekündigte Überprüfung eines Umgangsmehrbedarfs von Alleinerziehenden im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) im September 2016 anzugehen (siehe Rheinische Post Online vom 4. Mai 2016), und welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung darüber hinaus zu unternehmen, um die angekündigte Überprüfung im Rahmen der EVS zu einem Abschluss zu bringen?