Expertenkommission zur wissenschaftlichen Begleitung der Erprobung von Fracking
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung bereits entschieden, welche Experten sie für die Expertenkommission zur wissenschaftlichen Begleitung von Erprobungsmaßnahmen von Fracking (vgl. § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes) benennen will (bitte Namen und Institutionen der Personen auflisten), und würde sie es befürworten, die im Bundeshaushalt 2017 für die Begleitforschung vorgesehenen Mittel in Höhe von 4 Mio. Euro umzuwidmen und statt für Probebohrungen stattdessen für eine umfangreichere Erforschung – über die bisherigen Anstrengungen auf Bundesländerebene hinaus – der ungeklärten Krebsfälle (z. B. Bothel, Rotenburg) in der Nähe von aktiven Erdgasfeldern zu verwenden?