Exmatrikulation der belarussischen Studentin Tazjana Schapuzka wegen Teilnahme am Zivilgesellschaftsforum der Östlichen Partnerschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Bedingungen, unter denen die wegen ihrer Teilnahme am Forum der Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft im November 2009 zwangsexmatrikulierte belarussische Studentin Tazjana Schapuzka ihr Studium an der Belarussischen Staatlichen Universität fortsetzen kann, und erscheinen ihr diese Bedingungen unter den gegebenen Umständen angemessen?