Existenzsicherungslücken im Übergang vom Grundsicherungsbezug nach dem SGB II in die Rente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung will die Bundesregierung das Problem von Existenzsicherungslücken im Übergang vom Grundsicherungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in die Rente (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/ 2854) im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nur teilweise beheben (z. B. nicht auch die Deckungslücke im Übergang zu Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten oder die aufgrund der nachträglichen Rentenzahlung im zweiten Monat entstehende Deckungslücke), und warum will die Bundesregierung nicht generell das Recht auf Leistungsgewährung auf Darlehensbasis im Fall von Übergängen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch normieren?