Existenzsicherung von Trägern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und weitere Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) durch vorübergehende Schließungen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in ihrer Existenz gefährdet werden?