Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten
Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Erarbeitung von bedarfsgerechten altersspezifischen Regelleistungen für Kinder und Jugendliche; Überarbeitung der Regelsätze durch das BMAS in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, Einbringung als Gesetzentwurf; Schaffung einer Übergangsregelung für die Kostenträger des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Gewährung von Sachleistungen für die körperliche, geistige und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (wie z. B. Lernmittel, Schulmaterialien, Sportangebote usw.)