Existenzminimum verlässlich absichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
Rücknahme des Gesetzentwurfs zur Regelbedarfsermittlung und Vorlage eines Neuentwurfs: Ermittlung der Regelsätze auf sachgerechte Weise und auf Grundlage aussagekräftiger Zahlen (Referenzgruppe); Abdeckung eines Teils der Bedarfe durch Leistungen außerhalb des Regelsatzes (Stromkosten, Umgangsmehrbedarf, weiße Ware); Abschaffung des Bildungs- und Teilhabepakets bei sozialpolitischer Öffnung des Kooperationsverbots; Abschaffung der Regelbedarfsstufe 3 im SGB II und XII, Gleichstellung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit anderen Grundsicherungsbeziehenden