Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen - Sanktionsmoratorium jetzt
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung von SGB II und XII: Verzicht auf Sanktionen bzgl. des Grundbedarfs sowie der Kosten der Unterkunft und Heizung, d.h. Begrenzung möglicher Kürzungen auf höchstens 10 Prozent des Regelsatzes; Abschaffung verschärfter Sanktionen für unter 25-Jährige, keine Sanktionsautomatismen, Sanktionsverzicht bei fehlender Wahlmöglichkeit zwischen angemessenen Förderangeboten, bei der Verweigerung der Aufnahme untertariflich bzw. nicht ortsüblich entlohnter Arbeit; Verhindern von Sanktionen bei durch psychische Probleme verursachtem "Fehlverhalten", Einrichten unabhängiger Ombudsstellen bei allen Trägern des SGB II, aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs; Erlassen eines Sanktionsmoratoriums bis Inkrafttreten der Gesetzesänderungen und umfassender Evaluierung der Sanktionen