Existenzbedrohende Prüfungspraxis der Sozialversicherungsträger für kleine und mittelständische Betriebe unterbinden (G-SIG: 14012333)
Erlass einer Verordnung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV mit dem Inhalt,dass die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Sozialversicherungsbeiträge nur auf der Grundlage von tatsächlich vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen berechnet, d.h. nach dem sogenannten Zuflussprinzip und nicht nach dem Anspruchs- bzw. Entstehungsprinzip, mit dessen möglichen Nachforderungen die Existenz kleinerer und mittlerer Betriebe gefährdet würde