Existenz eines offiziellen Vertretungsbüros der Republika Srpska in Stuttgart
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Tätigkeit eines offiziellen Vertretungsbüros der Republika Srpska (RS) in Stuttgart vor, und wurde die Bundesregierung in die Entscheidung hinsichtlich einer Genehmigung der Aufnahme der Tätigkeit dieser Vertretung seitens baden-württembergischer Behörden einbezogen? <br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Tätigkeit der Vertretung der Republika Srpska dem gesamtstaatlichen Anliegen Bosnien-Herzegowinas bewusst entgegengearbeitet wird, und beabsichtigt sie, dieser schleichenden Unterminierung des gesamtstaatlichen Ansatzes, die durch eine mögliche Kooperation von Behörden des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart mit der RS-Vertretung noch verstärkt würde, entgegenzutreten?