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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-300314

Existenz eines "deutschen Staatsvolkes"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Existiert auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung eine Teilmenge der Gesamtheit des deutschen Staatsvolkes, die sich ihrerseits über eine "deutsche Volkszugehörigkeit" auszeichnet, die beispielsweise in Artikel 5 [Staatsvolk, Minderheiten] der Verfassung des Freistaates Sachsen Erwähnung findet, beziehungsweise die in § 6 Volkszugehörigkeit des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz &ndash; BVFG) über ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum bestimmt wird, "sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird", und wenn ja, inwieweit haben deutsche Staatsbürger mit einer deutschen Volkszugehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung ein Recht "auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung", wie es Artikel 5 Absatz 2 [Staatsvolk, Minderheiten] der Verfassung des Freistaates Sachsen für nationale und ethnische Minderheiten vorsieht, ohne dass das Bundesamt für Verfassungsschutz diesen Anspruch auf Bewahrung sogleich als "rechtsextrem" einstuft, da &ndash; wie in einem aktuellen Beispiel behauptet &ndash; dadurch propagiert werden würde, "dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe" (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/pressemitteilung-2023-2-ifs-ein-prozent-ja.html)?