Evaluierung zur Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung, wie von ihr angekündigt (Bundestagsdrucksache 19/9568, Antwort zu Frage 2c), begonnen, die Verfahrensstatistiken und die zu den einzelnen Fallkonstellationen ergangene Rechtsprechung auszuwerten und die Länder zu befragen, um die Durchführung der angekündigten Evaluierung zur Überprüfung der Wirksamkeit des am 17. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (BGBl. I S. 2426) gewährleisten zu können, und daraufhin erste Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Schülerinnen und Schülern vorgenommen, und wenn nein, warum nicht?