Evaluierung von Kinderschutzverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung im Zusammenhang ihres Reformpaketes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 1. Juli 2020 mit welchem Ergebnis auch im Hinblick auf Änderungen des Bundesrechts geprüft, ob der Informationsaustausch zwischen Jugendämtern, Führungsaufsichtsstellen, Familien- und Strafgerichten, Staatsanwaltschaft, Polizei, Verfahrensbeiständen wie verbessert und eventuelle Unsicherheit im Verhältnis von Sozialdatenschutz und Kinderschutz beseitigt werden kann?