Evaluierung des Erhebungsverfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche einzelnen Schritte sind für die von der Finanzministerkonferenz beschlossene Evaluierung des Erhebungsverfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer durch das Bundesministerium der Finanzen vorgesehen, und wird dabei auch die Einführung eines Erhebungsverfahrens nach Verrechnungslogik unter Einbeziehung der Erfahrungen aus den EU-Nachbarstaaten geprüft?