Evaluationsbericht gemäß § 54 Absatz 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den in § 54 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung gesetzlich festgeschriebenen Zwischenbericht, der ursprünglich für den 15. August 2022 vorgeschrieben war, vorzulegen, und wie begründet die Bundesregierung den zeitlichen Verzug von mittlerweile einem Jahr?