Evaluation zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Absatz 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes für Termingeschäfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die im Gesetzestext verankerte Evaluation zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Absatz 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes für Termingeschäfte ab dem Jahr 2021 nach zwei Jahren durchgeführt worden, bzw. befindet sie sich in der Durchführung, und wenn ja, wo sind bzw. werden diese Daten einsehbar sein?