Evaluation des Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss zur Verbesserung der finanziellen Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern: Gründe für die Anhebung des Höchstbezugsalters auf 14 Jahre, Beibehaltung der bisherigen Regelungen zur Bezugsdauer, Wertung des Unterhalts bzw. des Unterhaltsvorschusses als Einkommen, Fallkonstellationen zum notwendigen Bruttoeinkommen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II, Fallzahlen zum Bezug von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschüssen