Evaluation des Schienenverkehrslärms
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie wird evaluiert, wie sich der – im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses beim Neuund Ausbau von Schienenwegen – zuvor berechnete Schienenverkehrslärm nach Inbetriebnahme tatsächlich darstellt, und in welchen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Überschreitung des zuvor erwarteten Beurteilungspegels diesbezüglich nachträgliche Anordnungen gemäß § 75 Absatz 2 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassen?</p>