Evaluation des Mietrechtsnovellierungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum will die Bundesregierung das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 (ugs. Mietpreisbremse) erst dann evaluieren, wenn mindestens drei Jahre vergangen sind (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Wohnen und Leben in Deutschland" der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8570), seit die ersten Länder davon Gebrauch gemacht haben, also frühestens im Jahr 2018?