Evaluation des Anspruchs auf Sperrung der Nutzung von Informationen gem. § 7 Absatz 4 des Telemediengesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann plant die Bundesregierung, wie in Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vorgesehen, dem Deutschen Bundestag Bericht über das Ergebnis der Evaluation des damit neu geschaffenen Sperrungsanspruchs zu erstatten, die zwei Jahre nach Inkrafttreten (also zum 13. Oktober 2019) erfolgen soll?