Evaluation des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes
<span>Evaluation der Nutzung der Möglichkeiten der vollzeitschulischen Berufsausbildung mit Anspruch auf Zulassung zur Kammerprüfung in den Bundesländern, Verlängerung der Geltungsdauer des § 43 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz, Verlängerung des Ausbildungspakts</span>