Evaluation der monatlichen Mitteilung von Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen an Mieter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung einen belegbaren Mehrwert in der seit Anfang 2022 geltenden Verpflichtung zur monatlichen Mitteilung des Vermieters über das Verbrauchsverhalten des Mieters, hat also eine Evaluation ergeben, dass Mieter ihr Verbrauchsverhalten energiesparend anpassen aufgrund der Zurverfügungstellung dieser Informationen, wenn ja, anhand welcher Datenlage wird dieser Mehrwert erkannt, und wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass bei der Bereitstellung der Verbrauchsdaten über ein Webportal oder eine App zusätzlich eine Information an den Mieter gehen muss, dass neue Daten bereitstehen, obschon bei einer derartigen Regelmäßigkeit der Bereitstellung der Daten nach meiner Auffassung eine zusätzliche Mitteilung sinnlogisch obsolet wäre und nur zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten erzeugt?