Evaluation der Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die verschobene Evaluation nach § 20 Absatz 3 der Spielverordnung ("(3) Die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung sind unter Mitwirkung der Länder und des Fachbeirats (§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland – Glücksspielstaatsvertrag) zu evaluieren. Ein zusammenfassender Bericht ist bis zum 30. Juni 2017 vorzulegen.") abgeschlossen sein und der entsprechende Bericht vorgelegt?