Evakuierung und Aufnahme afghanischer Ortskräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele afghanische Ortskräfte wurden bis zum Ende des Evakuierungsstopps aus Afghanistan evakuiert, und wie werden Zurückgebliebene von der Bundesregierung darüber informiert, dass sie eine Aufnahmezusage bekommen (bitte nach deutschen Staatsbürgern, Ortskräften sowie "Afghaninnen und Afghanen aus Zivilgesellschaft, Medien, Wissenschaft, Kunst und Kultur, die die Bundesregierung bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion als besonders gefährdet identifiziert hat und denen eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt wurde" aufschlüsseln; Auswärtiges Amt: "Aktuelle Information zu Afghanistan – Zum weiteren Vorgehen nach Ende der militärischen Evakuierung" vom 26. August 2021)? <br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen mit einem deutschen Aufenthaltstitel, die sich aktuell in Afghanistan befinden, kein Nachteil im Sinne des § 51 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) entsteht, wenn diese sich möglicherweise länger als sechs Monate unverschuldet dort aufhalten, und hat die Bundesregierung den Bundesländern vor diesem Hintergrund mitgeteilt, dass sich eine unbekannte Anzahl von Personen mit deutschem Aufenthaltstitel in Afghanistan befindet (www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg?openAccordionId=item-2479460-6-panel)?