Europas fiskalpolitische Regeln stärken - Transferunion verhindern
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Einführung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) nur auf solider Rechtsgrundlage, d.h. nicht im EU-Recht, sondern als völkerrechtlicher (intergouvernementaler) Vertrag wie bereits beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), uneingeschränkter Parlamentsvorbehalt des Bundestages in Bezug auf seine haushaltspolitische Gesamtverantwortung bei Hilfsleistungen, fiskalpolitische Überwachungsfunktion ohne politischen Einfluss der EU-Kommission zur besseren Krisenprävention, keine Ausweitungen von Zielen und Bedingungen des ESM, Risikominimierung für Steuerzahler bei Bankenrestrukturierung, keine Instrumentalisierung für eine künftige Stabilisierungsfunktion, stärkere Einbeziehung der Fachkompetenz des ESM bei Finanzhilfeprogrammen, weitere Beteiligung des IWF, Umschuldungs- und Insolvenzverfahren für überschuldete Länder, ggf. Rückkehr zur eigenen Währung<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds. KOM(2017) 827 endg. (BR-Drs 750/17)