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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-82778

Europarechtswidrigkeit der Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22. Juni 2017 (Az. 13 B 238/17), wonach die auf Initiative der Bundesregierung im Dezember 2015 durch die Koalitionsmehrheit im Bundestag beschlossene und ab dem 1. Juli 2017 in Kraft tretende Pflicht von Telekom-Anbietern gemäß § 113b TKG zur pauschalen, anlasslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer europarechtswidrig sei, nämlich die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG vom 12. Juli 2002 verletze, und wird die Bundesregierung nun jene Gesetzespflicht wenigstens rasch aussetzen lassen oder &ndash; wie vom Provider-Branchenverband &quot;eco&quot; verlangt &ndash; mit &quot;einer Grundsatzentscheidung &hellip; die Vorratsdatenspeicherung endgültig &hellip; stoppen, [damit] die Unternehmen [k]ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen &hellip; müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand &hellip; setzen&quot; (vgl. Golem vom 22. Juni 2017, http://bit.ly/2rVus57)?